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BVerwG, 29.06.1959 - II CB 176.58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BVerwG, 22.10.1953 - I B 82.53
Auszug aus BVerwG, 29.06.1959 - II CB 176.58
§ 53 Abs. 2 Buchst. c BVerwGG vermag die Zulassung der Revision ebenfalls nicht zu rechtfertigen, wenn die Frage, zu der eine abweichende Entscheidung ergangen ist, ausschließlich dem Landesrecht angehört (vgl. BVerwGE 1, 19); eine abweichende Entscheidung zu der erwähnten verfassungsrechtlichen Frage ist nicht ersichtlich. - BVerwG, 06.03.1959 - VII CB 37.57
Auszug aus BVerwG, 29.06.1959 - II CB 176.58
Das Vorbringen der Beschwerde zu Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes betrifft allerdings Bundesrecht; das Bundesverwaltungsgericht hat aber bereits geklärt, daß es eine Verkennung des in dieser Verfassungsvorschrift enthaltenen Organisationsprinzips der Gewaltenteilung bedeuten würde, aus einer etwaigen unrichtigen Gesetzesanwendung einen Verstoß gegen das Prinzip der Gewaltenteilung herleiten zu wollen (vgl.Urteil vom 6. März 1959 - BVerwG VII CB 37.57 -).